DORIE

Documentation & Research on the European Institutional matters
Accessibility statement for DORIE - Dorie
Erklärung zur Barrierefreiheit für DORIE

 

Erklärung zur Barrierefreiheit für DORIE

Seiteninhalte

 

Einführung

DORIE setzt sich gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen dafür ein, allen unseren Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen zu ermöglichen.

Die an universellen Design-Prinzipien orientierte Gestaltung der Website dient in erster Linie der Barrierefreiheit. Dadurch wird sichergestellt, dass alle unsere Nutzerinnen und Nutzer diese Website leicht einsehen und darauf navigieren können. Welches Gerät sie verwenden, spielt dabei keine Rolle.

Wir arbeiten darauf hin, dass unsere Seiten und Dokumente für alle Nutzerinnen und Nutzer – auch für Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen oder kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen – barrierefrei zugänglich sind. Der Zugriff auf unsere Website ist mit verschiedenen Geräten wie Desktop-Computern, Laptops und mobilen Geräten möglich.

Die Barrierefreiheit im Internet beruht auf den folgenden vier Grundsätzen:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Nutzerschnittstelle werden für die Nutzer in einer Weise dargestellt, dass sie für sie wahrnehmbar sind.
  • Bedienbarkeit: Die Eingabeformulare, Bedienelemente (Schaltflächen, Kontrollkästchen) und die Navigationsinstrumente sind auf leichte Bedienbarkeit ausgerichtet.
  • Verständlichkeit: Das Informationsangebot und die Handhabung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  • Robustheit: Webinhalte müssen mit verschiedenen Browsern und Geräten einschließlich assistiver Technologien funktionieren.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die DORIE-Website.

So gewährleisten wir Barrierefreiheit

  • Wir sind bestrebt, zu gewährleisten, dass DORIE die in der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen genannten Normen zur Barrierefreiheit erfüllt. Mehr über den Konformitätsstatus lesen Sie weiter unten.
  • Wir veröffentlichen eine Erklärung zur Online-Barrierefreiheit.
  • Wir erleichtern Nutzerinnen und Nutzern die Kontaktaufnahme zur Meldung etwaiger Zugänglichkeitsprobleme.
  • Wir führen Barrierefreiheitsprüfungen durch, um Hindernisse zu ermitteln und zu beseitigen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Da unsere Website in den nachstehend aufgeführten Fällen den Anforderungen nicht entspricht, werden die in der Richtlinie (EU) 2016/2102 genannten Barrierefreiheitsnormen nur zum Teil erfüllt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Beschriftungen und Listenelemente sind möglicherweise für die Nutzer assistiver Technologien aufgrund der fehlenden korrekten Programmstruktur und -verknüpfung nicht informativ. Wir werden dies voraussichtlich bis Ende Juli 2025 beheben.
  • Einige Inhalte sind mit assistiven Technologien oder nur mit der Tastatur möglicherweise nicht zugänglich. Wir werden dies voraussichtlich bis Ende Juli 2025 beheben.
  • Für einige Elemente werden nicht zulässige ARIA-Attribute verwendet; zudem sind sie nicht durch eine Screenreader-Software nachweisbar. Wir werden dies voraussichtlich bis Ende Juli 2025 beheben.
  • Auf einigen Seiten ist die Reihenfolge der Registrierkarten nicht logisch dargestellt. Wir werden dies voraussichtlich bis Ende Juli 2025 beheben.

Ressourcen

Unterstützung

Sie können uns gern kontaktieren, wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit melden oder diesbezügliche Verbesserungsvorschläge vorbringen möchten. Erläutern Sie das Problem bitte so klar und genau wie möglich und geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir Ihnen umgehend antworten können.